LiteraturSeiten München

Mediadaten

Über Bücher, Autoren & Veranstaltungen

Das Münchner Literaturbüro (MLB) ist der Herausgeber der LiteraturSeiten München. Seit 1984 setzt sich das MLB für die Förderung des Schreibens, Lesens und Hörens ein. Einmal jährlich vergibt das MLB den bekannten »Haidhauser Werkstattpreis«. Der Preis ist ein Publikumspreis. Das MLB und die LiteraturSeiten München werden vom Kulturreferat der Landeshauptstadt München unterstützt.

Die LiteraturSeiten (erscheint seit März 2008) setzen die Tradition des Literatur-Blattes München fort, das vom Kulturreferat der Stadt München herausgegeben und getragen wurde (Ende Dezember 2005eingestellt). Für alle an Literatur Interessierten fehlte danach ein wichtiges Informations- und Orientierungsmittel und es geriet den meisten literarischen Einrichtungen und Veranstaltern in München zum Nachteil: Viele Veranstalter verzeichneten einen Besucherschwund, so auch das Literaturbüro.

Das ist jetzt anders. Die LiteraturSeiten hat sich etabliert und bietet die Orientierung, was literarische Veranstaltungen anbelangt. Sie erscheinen in einer Auflage von 6000, meist mit vier A3-Seiten, elf Mal im Jahr (Doppelnummer für die Monate Juli und August). Sie beinhalten redaktionelle Beiträge und einen Terminkalender. Die LiteraturSeiten München bieten für Sie als Anzeigenkunden eine hervorragende Möglichkeit, ein buchstäblich erlesenes Publikum zielgenau anzusprechen: Das Blatt wird von den am Literaturgeschehen Interessierten während des Monats mehrmals in die Hand genommen.

Gefördert vom Kulturreferat der Landeshauptstadt München

Herausgeber
Münchner Literaturbüro e. V.
Milchstraße 4
81667 München
1. Vorsitzender: Josef Rohrhofer
www.muenchner-literaturbuero.de

Sitz und Anschrift der Redaktion
LiteraturSeiten München
Münchner Literaturbüro e. V.
Milchstraße 4
81667 München
Tel. 01 63 – 870 60 20

www.literaturseiten-muenchen.de
info@literaturseiten-muenchen.de

V.i.S.d.P.
Ina Kuegler
redaktion@literaturseiten-muenchen.de

Redaktion

Ina Kuegler

redaktion@literaturseiten-muenchen.de

Anzeigen
Hellmuth Lang
anzeigen@literaturseiten-muenchen.de

Termine
termine@literaturseiten-muenchen.de

Bankverbindung
Münchner Bank
BLZ 701 900 00
Kto. 100 33 47 07

Erscheinungsweise
monatlich / 11 x pro Jahr (Doppelausgabe Juli / August)

Auflage und Verbreitung
6000 kostenlos verteilt im Stadtgebiet München und der näheren Umgebung, unter anderen in:

  • Buchläden
  • Stadtbibliotheken / Büchereien

Kulturzentren wie:

  • Gasteig
  • Kulturzenter der Israelitischen Kultusgemeinde
  • Seidlvilla
  • Amerikahaus
  • Cervantes

Institutionen wie:

  • Literaturhaus
  • Lyrik Kabinett
  • Haus der Kunst
  • Jüdisches Museum
  • Stadtmuseum

Diverse Theater

Internetpräsenz:
Unsere Web-Site www.literaturseiten-muenchen.de bringt detailliertere Information zu den einzelnen Veranstaltungen und wird laufend ajour gehalten.

Zielgruppe:
Die LiteraturSeiten Muenchen richten sich direkt und gezielt an Kulturinteressierte, vor allem an diejenigen, die an Literatur Interessierten.

Redaktions- und Anzeigenschluss
jeweils zum 15. des Vormonats

Gestaltung, Layout und Satz
Michael Berwanger, Tausendblauwerk, Sulzrain

Papierformat
297 mm x 420 mm (Breite x Höhe), 4 oder 2 Seiten

Satzspiegel
271 x 397 mm (Breite x Höhe)
5 Spalten à 51 mm, Zwischenschlag 4 mm

Papier
Bilderdruckpapier, naturmatt gestrichen holzfrei

Druckverfahren
Offsetdruck, 4c-farbig cmyk, 70er Raster
Computer-to-Plate

Druckunterlagen / Übertragungsmöglichkeit
Stellen Sie sicher, dass ein entsprechender Anzeigenauftrag vorliegt.
Geschlossene Daten: PDF/X-1.3; TIF ohne Komprimierung; EPS mit eingebetteten Schriften. Euroskala, unsepariert. Bildbestandteile 300 dpi, Strichabbildungen 1200 dpi (mind. 800 dpi), keine ICC-Profile. Offene Daten nur nach Absprache.
Bitte farbverbindlichen Proof mitliefern. Ohne Farbproof sind Farbabweichungen unvermeidbar und somit nicht reklamierbar. Keine Filme. Digitale Druckunterlagen (bis 10 MB) an anzeigen@literaturseiten-muenchen.de. Datenträger (CD, DVD) per Post an Münchner Literaturbüro, Milchstraße 4, 81667 München.

Bitte sinnvolle Anzeigenbenennung: Kundennamen_Ausgabe_Datum_Datenformat (z.B. Kunde_01-08_31-12.pdf)

Anzeigenpreisliste Nr. 3, gültig ab 1. April 2011

Anzeigenbetreuung
Hellmuth Lang
anzeigen@literaturseiten-muenchen.de

Anzeigenpreise
Die Preise sind Endpreise.
Kein Umsatzsteuerausweis gem. §19 UStG (Kleinunternehmerregelung).

Formatgrößen (in mm, Breite x Höhe)
5-spaltig einfach (271 x 51 mm) € 680,–
5-spaltig einfach (271 x 38 mm) € 530,–
4-spaltig einfach (216 x 51 mm) € 560,–
4-spaltig einfach (216 x 38 mm) € 435,–
3-spaltig einfach (161 x 51 mm) € 435,–
3-spaltig einfach (161 x 38 mm) € 330,–
2-spaltig doppelt (106 x 90 mm) € 500,–
2-spaltig einfach (106 x 51 mm) € 285,–
2-spaltig einfach (106 x 38 mm) € 225,–
1-spaltig doppelt (51 x 90 mm) € 255,–
1-spaltig einfach (51 x 51 mm) € 150,–
1-spaltig einfach (51 x 38 mm) € 115,–

(Höhe = 38 mm: untere Streifen einer Seite, Höhe =51 mm: 1/8 einer A3-Seite)

Weitere Formate:
1/4 Seite:  € 1000,–
1/3 Seite: € 1250,–
1/2 Seite: € 1750,–
1/1 Seite: € 3000

Sonderformate sind möglich, Preise auf Anfrage.

Serienrabatt
Bei der Schaltung von mehr als einer Anzeige in aufeinanderfolgenden Nummern, werden Rabatte von 5 bis 20 % gewährt.

Zahlungsbedingungen
Zahlbar innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum. Bei voller Vorauszahlung bis 5 Tage nach Rechnungsstellung 2 % Skonto. Bei Zahlungsverzug werden Mahnspesen berechnet. Rücktrittsrecht: schriftlich bis 7 Tage vor Anzeigenschluss, ansonsten fällt bei Rücktritt  eine Stornogebühr von 20% an.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen
Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Inserenten ist, soweit sie mit diesen Vertragsklauseln nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen.

2. Druckvorlagen etc.
Der Inserent ist verpflichtet, ordnungsgemäße Druckvorlagen bzw. Werbemittel rechtzeitig vor Schaltungsbeginn anzuliefern. Als rechtzeitig gilt der 5. des Vormonats. Als ordnungsgemäß gelten druckfähige PDF-Dateien. Mangelhafte, nicht druckfähige Druckvorlagen können vom Herausgeber auf Kosten des Inserenten nachgebessert werden.
Die Pflicht des Herausgebers zur Aufbewahrung des Werbemittels endet drei Monate nach seiner letztmaligen Verbreitung. Kosten des Herausgebers für vom Inserenten gewünschte oder zu vertretende Änderungen des Werbemittels hat der Inserent zu tragen.

3. Belegexemplare
Der Inserent hat Anspruch auf Übersendung von zwei Belegexemplaren.
Der Herausgeber behält sich vor, Werbeaufträge abzulehnen bzw. zu sperren, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder wenn deren Veröffentlichung für den Herausgeber wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist.

4. Rechtegewährleistung
Der Inserent gewährleistet, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Der Inserent stellt den Herausgeber im Rahmen des Inseratauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird der Herausgeber von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Inserent ist verpflichtet, den Herausgeber nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.
Der Inserent überträgt dem Herausgeber sämtliche für die Nutzung der Werbung erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang.

5. Haftung
Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Herausgebers, seines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.
Dies gilt nicht für die Haftung für zugesicherte Eigenschaften und für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; im letzten Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Schadensersatzansprüche wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens. Der Haftungsausschluss gemäß Ziffer 2 Satz 3 bleibt unberührt.
Bei grober Fahrlässigkeit des einfachen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung gegenüber Unternehmern dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

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